Im Rahmen des Einsatzes von Tablets im Unterricht ist eine sukzessiv flächendeckende Ausstattung der Schulen mit WLAN-Accespoints
aller teilnehmenden Schulen unumgänglich. Die Tablets und die Ausstattung wie z. B. Beamer oder Drucker werden dann ggfs. über
WLAN eingebunden.
1. Welche
Konsequenzen hat es, wenn Kolleginnen/Kollegen der Meinung sind, dass sie negativ auf die Strahlung von WLAN-Netzen reagieren?
Es sollte von der Schule geprüft werden, inwiefern durch die bevorzugte Verwendung von
herkömmlichen Kabelverbindungen auf den Einsatz von funkgestützten Lösungen verzichtet werden kann (siehe Punkt 2). Falls
gewünscht, sollte die Lehrkraft den arbeitsmedizinischen Dienst konsultieren.
2. Dürfen
WLAN-Accesspoints ständig eingeschaltet bleiben oder müssen sie nach dem Unterricht ausgeschaltet werden?
Bereits seit langem stehen WLAN und digitale Endgeräte wie Smartphones oder Tablet-PCs in der
Diskussion hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch elektromagnetische Felder. Bis heute liegen nach
Auskunft des für diese Thematik zuständigen Sozialministeriums keine wissenschaftlich fundierten Nachweise vor, die eine
gesundheitliche Beeinträchtigung der Bevölkerung belegen. Inzwischen ist von einer hohen Abdeckungsrate durch WLAN auszugehen
(Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels, öffentliche und private Gebäude, öffentliche Plätze). Die benutzten
Funkfrequenzen liegen bei 2,4 GHz bzw. 5,725 GHz. Die International Agency for Research on Cancer (IARC) hat zwar im Mai 2011 hochfrequente
elektromagnetische Felder als mölicherweise krebserregend in die Gruppe 2B eingestuft, jedoch weisen sowohl das Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS) als auch die Strahlenschutzkommission (SSK) und die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection
(ICNIRP) darauf hin, dass die zu Grunde gelegten Studien unter wissenschaftlichen Kriterien nicht belastbar sind. Aus Sicht des
Kultusministeriums ist ein bewusster, eigenverantwortlicher Umgang bei der Nutzung von Handys, WLAN-Netzen oder auch schnurlosen Telefonen
wichtig und die persönliche Strahlenexposition durch hochfrequente elektro-magnetische Felder sollte so gering wie möglich
gehalten werden. Letzteres kann in Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten z. B. durch die bevorzugte Verwendung von
herkömmlichen Kabelverbindungen erreicht werden, wenn auf den Einsatz von funkgestützten Lösungen verzichtet werden kann. In
Zeiten, in denen das WLAN an der Schule nicht gebraucht wird, sollte es daher abgeschaltet werden.
3. Darf WLAN auf
Fluren der Schule angeboten werden? Wie muss dieser Bereich gekennzeichnet werden?
Dem Kultusministerium sind hierzu keine Rechtsvorschriften bekannt.
4. Muss es Bereiche
geben, die "funkfrei" sind?
Es gibt hierzu keine rechtlichen Vorgaben.
5. Gibt es Bedenken
hinsichtlich gesundheitlicher Folgen aufgrund von WLAN-Netzen innerhalb der Schule?
6. Gibt es
Vorschriften, die Schulträger verpflichten, aus Gründen der Datensicherheit und des Gesundheitsschutzes Räume womöglich
mit Verkabelungen nach dem aktuellen Stand der Technik auszurüsten oder nachzurüsten?
Seitens des Kultusministeriums gibt es in Bezug auf IT-Verkabelungen in Schulen keine Vorschriften.