Im Rahmen des Einsatzes von Tablets im Unterricht ist eine sukzessiv flächendeckende Ausstattung der Schulen mit WLAN-Accespoints
aller teilnehmenden Schulen unumgänglich. Die Tablets und die Ausstattung wie z. B. Beamer oder Drucker werden dann ebenfalls
über WLAN eingebunden.
1. Welche
Maßnahmen hinsichtlich des Datenschutzes müssen ergriffen werden, wenn ein WLAN an einer Schule eingerichtet wird?
Der Zugriff von Unbefugten auf das WLAN ist zu verhindern. Mit datenschutzrechtlichen Fragen zum
Einsatz von mobilen Endgeräten befasst sich eine Arbeitsgruppe des Kultusministeriums. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe werden
zeitnah in einer Handreichung veröffentlicht. Darüber hinaus gelten die Vorgaben zum technischen und organisatorischen
Datenschutz (
§
9 Abs. 3 des Landesdatenschutzgesetzes ).
2. Welche Fragen
ergeben sich bei der Integration mobiler Endgeräte wie z. B. Tablets in ein Schulnetz für den Datenschutz und für die
Datensicherheit?
Bezüglich des Datenschutzes bzw. der Datensicherheit der Netze sind die Informationen des
Schreibens "Netzwerke an Schulen" vom 16. Juni 2014, Az. 15-0551.0/34 zu beachten. (
Az.
15-0551.0/34 ).
Bei der Benutzung von (Mobile-) Apps ist der Datenschutz zu beachten. Hinweise und Vorgaben dazu gibt das Kultusministeriums BW, welche
unter diesem Link abrufbar sind:
https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/mobile
.
TabletBS empfiehlt darüber hinaus, an Schulen nur Apps zu verwenden, die von vorne herein bereits so entwickelt wurden, dass keine
personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet oder gespeichert werden oder nur Apps zu verwenden, bei denen vor der Nutzung an Schulen
entsprechende datenschutzfreundliche (Werk-) Einstellungen vorgenommen werden können und wurden.
3. Welche Gefahr geht
z. B. von Druckern aus, die ihre Signale bereits per WLAN erhalten, im Blick auf die Datensicherheit?
Es sind die gleichen Probleme und Lösungen wie beim Einsatz ohne WLAN zu beachten.
4. Könnten diese
WLAN-gesteuerten Geräte Schwachstellen bezüglich des Datenschutzes darstellen, also z. B. den ungeplanten Zugang zum
Verwaltungsnetz an der Schule ermöglichen?
Wenn die Geräte vorschriftsmäßig eingebunden und konfiguriert sind, ist das Risiko
beherrschbar.
5. Wie kann
sichergestellt werden, dass alle Netzwerkbetreuer an den Schulen in die Lage versetzt werden, Drucker von Schulsekretariaten, Lehrerzimmern
oder gar von Schulleitung so datensicher einzurichten, dass die Datensicherheit gewährleistet werden kann?
Im Rahmen der zentralen und regionalen Lehrerfortbildungen werden für Administratoren in der
Netzwerktechnik spezielle Schulungen zum Thema "Tablets im Unterricht" bzw. "WLAN" angeboten. Gleiches gilt für die Beauftragten
für Datenschutz.
6. Wäre es nicht
grundsätzlich sicherer, völlig auf WLANs zu verzichten und Schuldaten grundsätzlich über Verkabelungen zu
vernetzen?
Wenn WLANs nach dem Stand der Technik eingerichtet sind und die Empfehlungen des Bundesamtes für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eingehalten werden, so ist WLAN grundsätzlich nicht unsicherer als Verkabelungen.
Darüber hinaus würde eine Verkabelung aus mobilen Endgeräten stationäre Endgeräte machen. Damit wäre das
Lernen mit Tablets kein mobiles Lernen mehr, sondern allenfalls digital gestütztes Lernen. Ein sinnvoller Einsatz mobiler
Endgeräte erfordert zwingend eine gut funktionierende kabellose Anbindung der Geräte.
7. Gibt es
Vorschriften, die Schulträger verpflichten, aus Gründen der Datensicherheit und des Gesundheitsschutzes Räume womöglich
mit Verkabelungen nach dem aktuellen Stand der Technik auszurüsten oder nachzurüsten?
Seitens des Kultusministeriums gibt es in Bezug auf IT-Verkabelungen in Schulen keine
Vorschriften.